Gerne beraten wir Sie bei der Planung von Events während einer Schiffsfahrt. Verträge über die Beförderung und die Bewirtung erfordern unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Frühere Vorschläge sind damit ungültig. Diese Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil der Vereinbarung. Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur nach Verfügbarkeit von Schiffen und Einrichtungen. Speisen oder Getränke dürfen nur nach gesonderter Vereinbarung mitgebracht werden wobei für die Benützung unserer Einrichtungen eine entsprechende Gebühr fällig wird.
Zusätzliches Servierpersonal sowie die Reinigung oder Dekoration wird verrechnet. Hunde dürfen mit Beißkorb und an der Leine unter Aufsicht mitgenommen werden. Hantieren mit Kerzen, Wunderkerzen, offenem Feuer und dgl.ist nicht gestattet! Der Zugang zu Rettungsmitteln darf durch Gäste nicht behindert werden. Durch das Verhalten an Bord darf der Fahrgast weder sich noch andere Gäste gefährden. Der Zutritt zum Steuerhaus und in den Maschinenraum ist untersagt. Der Kunde haftet für Beschädigungen durch die von ihm geladenen Gäste. Die Anweisungen des Schiffspersonals zur Sicherheit sind unbedingt zu befolgen.
€ 75.- Gebühr für Reservierungen von Gruppenfahrten (Kostenvoranschlag), dieser Betrag wird nur bei der Endabrechnung der Fahrt vollständig gutgeschrieben bzw. vergütet. 30 % Anzahlung bei Buchung, 70 % spätestens 7 Tage vor Abfahrt, Konsumation bzw. Extras werden nach erbrachter Leistung mit Ihnen abgerechnet. Das Schiff fährt erst ab wenn alle bis dahin fälligen Beträge bezahlt sind. Kosten für eine vom Kunden verursachte Verspätung werden anteilig berechnet
Vor Antritt der Fahrt Before date of departure
90 Tage 15 % 30 Tage 25 % 14 Tage 50 % 7 Tage 100 %
Falls wir die angebotenen Leistungen auf Grund höherer Gewalt (z.B. Hochwasser oder Betriebsausfall) nicht erbringen können besteht kein zusätzlicher Ersatzanspruch. Dies gilt gleichermaßen für den Ausfall von Künstlern oder Vortragenden an Bord. Es ist behördlich untersagt alle Landeeinrichtungen ohne Anweisung zu betreten. Das Ein- und Aussteigen ist nur nach Anweisungen des Schiffspersonals zulässig.
Für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes (bzw. Landesgericht) Krems an der Donau vereinbart. Programm- oder Preisänderungen bis zum Tag der Fahrt vorbehalten.
Unsere AGB's zum herunterladen.